Steuererklärung – Fragen, Fristen, Fakten

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Christian Kalthoff

17. August 2022

Lesezeit: 6 Minuten
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Christian Kalthoff

17. August 2022

Lesezeit: 6 Minuten

Das deutsche Steuersystem

Das deutsche Steuersystem ist komplex und für Anfänger kaum zu durchschauen. Nur circa die Hälfte der deutschen Steuerzahler ist auch tatsächlich dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Ob du zu dieser Gruppe gehörst oder ob du die Möglichkeit hast, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen, klären wir in diesem Artikel.

Außerdem zeigen wir dir, welche Fristen du beachten musst und wie du bei der ersten Steuererklärung am besten vorgehen solltest. Falls du noch unsicher bist, ob es sich für dich lohnt, eine freiwillige Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, empfehlen wir dir unseren Artikel: Freiwillige Steuererklärung – Darum lohnt sich die Abgabe!

Steuererklärung, elektronische Einkommenssteuererklärungen, Digitalisierung, Tabelle

Digitale Einkommenssteuererklärungen werden in Deutschland immer beliebter. Quelle: ELSTER

 

Pflicht zur Steuererklärung

Selbstständige, Gewerbebetreibende und Landwirte sind dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung in elektronischer Form ans Finanzamt zu übermitteln. Bei Arbeitnehmern hingegen wird die Einkommenssteuer bereits über den Lohnsteuerabzug beim monatlichen Gehalt abgegolten. Ihr seid daher als Arbeitnehmer meistens von der Pflicht zur Abgabe  befreit, außer wenn einer der folgenden Ausnahmefälle auf euch zutrifft:

  • Du hast im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen über dem Freibetrag von 410€ bezogen. Bei Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken- oder Elterngeld wird nämlich keine Lohnsteuer abgezogen und sie erhöhen daher den Steuersatz für eure restlichen steuerpflichtigen Einkünfte.
  • Du bist Rentner und hast steuerpflichtige Einkünfte oberhalb des Freibetrags von 9744€ bezogen.
  • Du hast freiberufliche oder gewerbliche Nebeneinkünfte (z. B. Einnahmen aus Vermietung) oberhalb des Freibetrags von 410€ verdient.
  • Du bist entweder in Steuerklasse VI da du bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet hast, oder du bist verheiratet und ihr habt die Steuerklassen Kombination III/V oder „IV/IV mit Faktor“ und habt beide Lohn bezogen.
  • Du hast einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt und hast mindestens 11.900€ als Einzelveranlagter oder 22.600€ als zusammen veranlagte Verheiratete verdient.
  • Du hast einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr (z. B. als Student in der Zweitausbildung).
  • Du hast Kapitalerträge, von denen noch keine Kapitalertragssteuer abgeführt wurde (z.B. Zinsen oder Dividenden oberhalb des 801€ Freistellungsauftrags).
  • Du hast eine Abfindung oder Einmalzahlung erhalten, die ermäßig besteuert wurde.
  • Auf deiner Lohnsteuerbescheinigung steht der Buchstabe S, weil du den Arbeitgeber gewechselt und eine Sonderzahlung erhalten hast, die vom neuen Arbeitgeber nicht vollständig berücksichtigt wurde.
  • Das Finanzamt hat dich dazu aufgefordert, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen.

Die Steuererklärung wird immer fürs vergangene Jahr erstellt. Wenn ihr also im Jahr 2023 die Steuererklärung für 2022 macht, sind ausschließlich eure berufliche Situation und Einnahmen aus 2022 relevant für die Pflicht zur Abgabe.

 

Freiwillige Steuererklärung

Ihr habt die Möglichkeit, auch wenn keiner der oben genannten Ausnahmefälle auf euch zutrifft, trotzdem eine Steuererklärung einzureichen. In den meisten Fällen solltet ihr dieses Wahlrecht auch in Anspruch nehmen. Menschen, die freiwillig eine Steuererklärung abgegeben haben, bekamen im Schnitt über 1000€ vom Finanzamt zurück.

Auch wenn ihr denkt, nicht allzu viele Posten zu haben, die ihr steuerlich geltend machen könnt, kann sich die Abgabe lohnen. Es gibt nämlich viele Pauschalen, die ihr in Anspruch nehmen könnt, ohne dass das Finanzamt Belege dafür sehen möchte. Dazu gehören Werbungskostenpauschalen für Arbeitnehmer oder Rentner, Entfernungspauschalen, Pauschalen für Arbeitsmittel, Verpflegung oder Umzüge sowie Pauschbeträge für Sonderausgaben oder Sparer.

Steuererklärung, Entfernungspauschale, Finanzamt, Pauschalen

Wenn der Arbeitsplatz weit weg von eurer Wohnung liegt, könnt ihr euch eine Menge Geld über die Entfernungspauschale von der Steuer zurückholen (30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 35 Cent für jeden darüberhinausgehenden).

 

Ihr solltet dennoch stets Rechnungen für Güter oder Dienstleistungen aufbewahren, die von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu gehören Kosten für Fortbildungen, Bücher oder einen neuen Laptop für die Arbeit oder Universität. Eure Ausgaben können nämlich schnell die Pauschalen übersteigen. Um den vollen Wert ansetzen zu können, müsst ihr dazu in der Lage sein, die Anschaffung nachweisen zu können.

 

Fristen

Wenn du die Steuererklärung freiwillig einreichst, hast du dafür 4 Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2021 hast du also bis zum 31.12.2025 Zeit, um deine Daten an das Finanzamt zu schicken. Du kannst aber die freiwillige Steuererklärung nicht nur für ein Jahr, sondern für bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Beispielsweise könntest du Anfang Dezember 2021 noch die Steuererklärung für 2017, 2018, 2019 und 2020 einreichen. Dadurch erhältst du nicht nur vier Erstattungen gleichzeitig, sondern bekommst diese auch noch vom Staat verzinst:

1,8% Zinsen pro Jahr zahlt dir der Staat ab jeweils März des Folgejahres auf die Steuerrückerstattung. Es kann sich also lohnen, die freiwillige Steuererklärung so spät wie möglich einzureichen, um möglichst lange von dem guten Zinssatz zu profitieren. Verpasst nur nicht die 4-Jahres-Frist. Dann entgehen euch nämlich nicht nur die Zinsen, sondern auch die gesamte Steuerrückerstattung.

Bist du zur Abgabe verpflichtet, musst du die Steuererklärung fürs Vorjahr in der Regel bis Ende Juli einreichen. Für die Einkommensteuererklärung 2021, die eigentlich bis zum 02. August 2022 eingereicht werden musste, wurde aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregel getroffen und die Frist bis zum 31.10.2022 verlängert. Nimmt man die Leistungen eines Steuerberaters oder der Lohnsteuerhilfe in Anspruch, hat der Steuerberater sogar bis Ende Februar 2023 Zeit, deine Unterlagen einzureichen.

Wer die Abgabefristen verpasst, muss einen Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25% der zu zahlenden Steuer (mindestens aber 25€ für jeden angefangenen Monat der Verspätung) zahlen, wenn er nicht vorher einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt hat. Mögliche Gründe für eine Fristverlängerung, könnten Krankheiten oder ein Umzug sein. Ob diese Anträge jedoch akzeptiert werden, liegt im Ermessensbereich des Finanzamts.

Fristen, Abgabe, Steuererklärung

Um kein Geld zu verlieren, solltet ihr die Fristen in einem Kalender eintragen.

 

Vorgehensweise

Du kannst deine Steuererklärung entweder klassisch in Papierform oder elektronisch über die Steuersoftware Elster bearbeiten. Wir empfehlen, die Steuererklärung digital zu machen. Das spart nicht nur Papier, sondern geht in der Regel auch schneller und ihr spart euch den Aufwand, sämtliche Formulare per Post an das Finanzamt schicken zu müssen.

Die Steuersoftware Elster ist für Menschen, die sich mit Steuern nicht gut auskennen, zunächst alles andere als benutzerfreundlich. Wenn ihr Schwierigkeiten habt, die Formulare auszufüllen, gibt es hierfür Software, die euch dabei unterstützt.

Zwischen 10€ und 35€ bezahlt man für gute Steuersoftware. Oftmals können damit aber auch mehrere Steuererklärungen gemacht werden und ihr bekommt zusätzliche Tipps, an welchen Stellen ihr Steuern sparen könnt. Auch das Ausfüllen der benötigten Felder wird euch erleichtert, da viele Programme bereits vorausgefüllte Formulare bieten oder euch in Form eines Interviews bequem durch die Steuererklärung führen. Die Kosten für die Programme lohnen sich dann allemal. Welche Apps und Software besonders hilfreich sind, könnt ihr in unserem Artikel: Freiwillige Steuererklärung – Darum lohnt sich die Abgabe! nachlesen.

Über die amtliche Elster-Schnittstelle der verschiedenen Steuersoftware könnt ihr am Ende eure Daten elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das war es dann auch schon mit der Steuererklärung. Seit 2017 müsst ihr nämlich keine Belege für eure Posten mehr mitschicken. Diese müsst ihr lediglich 1 Jahr lang nach Erhalt des Steuerbescheids aufbewahren, um sie dem Finanzamt auf Nachfrage zu präsentieren.

Denkt daran, dass ihr jedes Jahr die jeweils aktuelle Version der Steuersoftware benötigt. Hier fallen zwar jedes Jahr neue Kosten an, dafür könnt ihr mit den meisten Programmen aber eure Daten aus dem letzten Jahr ganz einfach importieren. Die nächste Steuererklärung geht dann viel schneller, da ihr nur noch veränderte Posten aktualisieren müsst.

 

Bearbeitung

Für die eigene Steuererklärung benötigt man durchschnittlich 6 Stunden. Das Finanzamt braucht für die Bearbeitung eures Antrags jedoch deutlich länger. Ihr müsst eine Menge Geduld aufbringen, bis die Steuererstattung auf eurem Konto landet.

Besonders früh im Jahr die Steuererklärung einzureichen, hilft euch nicht viel weiter. Die Anträge können durch das Finanzamt frühestens ab Anfang März bearbeitet werden, da Arbeitgeber, Krankenkassen und Versicherungen bis Ende Februar Zeit haben, um eure Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Anschließend dauert die Bearbeitung eures Steuerbescheids meistens zwischen 1 und 5 Monaten.

Die genaue Bearbeitungsdauer hängt davon ab, wann ihr eure Erklärung eingereicht habt, ob ihr die Erklärung per Post oder elektronisch eingereicht habt, wie kompliziert euer Fall ist und wie viel Arbeit das zuständige Finanzamt hat. Spätestens 6 Monate nach Einreichung der Steuererklärung muss euch der Steuerbescheid vorliegen. Falls Nachfragen auftreten oder Belege fehlen, verschiebt sich die maximale Bearbeitungszeit weiter nach hinten.

Finanzdenker Quiz

Hier kannst du dein Wissen beweisen!
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Finanzdenker Quiz - Steuererklärung Fakten

1 / 6

Für die Einreichung einer freiwilligen Steuererklärung…

2 / 6

Eine Steuererklärung einzureichen lohnt sich…

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Die Steuererklärung…

4 / 6

Die meisten Arbeitnehmer…

5 / 6

Während vor 10 Jahren erst circa 12 Millionen Einkommenssteuererklärungen pro Jahr elektronisch übermittelt wurden, sind es inzwischen…

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Wer in den letzten Jahren freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht hat, …

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